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Die UEFA

Die UEFA
Die UEFA-Zentrale in Nyon
Die UEFA-Zentrale in Nyon ©UEFA.com

Die UEFA – die Union der europäischen Fußballverbände – ist der Dachverband des europäischen Fußballs. Sie ist ein Verband der Verbände, eine repräsentative Demokratie und die Dachorganisation von 55 Nationalverbänden aus ganz Europa. Die UEFA kümmert sich um alle Facetten des europäischen Fußballs und fördert den Fußball im Geiste des Friedens, der Verständigung und des Fairplays, ohne Diskriminierung aufgrund der politischen Haltung, des Geschlechts, der Religion, der Rasse oder aus anderen Gründen. Sie schützt die Grundwerte des europäischen Fußballs, wirbt für ethische Standards und Good Governance im europäischen Fußball und schützt sie, unterhält Beziehungen zu allen Interessengruppen und unterstützt ihre Mitgliedsverbände für das Wohlergehen des gesamten europäischen Fußballs.

Die UEFA ist ein im Handelsregister eingetragener Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und parteipolitisch wie konfessionell neutral. Ihr Sitz befindet sich im schweizerischen Nyon. Die UEFA ist ein Kontinentalverband des Weltfußballverbands FIFA, der seinen Sitz im schweizerischen Zürich hat.

Die Handlungsorgane der UEFA sind der UEFA-Kongress, das UEFA-Exekutivkomitee, der UEFA-Präsident und die Rechtspflegeorgane.

UEFA-Kongress
Der UEFA-Kongress ist das oberste Kontrollorgan der UEFA. Jedes Jahr findet ein Ordentlicher Kongress statt, an dem Delegierte sämtlicher 55 UEFA-Mitgliedsverbände teilnehmen.

Die Einberufung eines Außerordentlichen Kongresses erfolgt durch das UEFA-Exekutivkomitee oder wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies durch schriftliches Gesuch verlangt, unter Angabe der Geschäfte, die auf die Tagesordnung zu setzen sind.

UEFA-Exekutivkomitee
Das UEFA-Exekutivkomitee ist das oberste Exekutivorgan der UEFA. Es setzt sich aus dem UEFA-Präsidenten und 16 Mitgliedern zusammen, darunter mindestens ein weibliches Mitglied, die alle vom UEFA-Kongress gewählt werden. Außerdem werden zwei Mitglieder von der Europäischen Klubvereinigung (ECA) und ein Mitglied von den European Leagues gewählt, die vom Kongress bestätigt werden und dieselben Rechte und Pflichten haben wie die anderen Exekutivkomiteemitglieder.

Das Exekutivkomitee kann in allen Angelegenheiten Reglemente erlassen und Beschlüsse fassen, für die nicht nach Gesetz oder Statuten der Kongress oder ein anderes Organ zuständig sind. Das Exekutivkomitee führt die Geschäfte der UEFA, soweit es die Geschäftsführung nicht delegiert hat oder diese durch die Statuten nicht an den UEFA-Präsidenten oder an die UEFA-Administration übertragen sind.

UEFA-Dringlichkeitsausschuss
Der Dringlichkeitsausschuss setzt sich aus fünf Mitgliedern des ordnungsgemäß gewählten UEFA-Exekutivkomitees zusammen: dem UEFA-Präsidenten, dem Ersten Vizepräsidenten, dem UEFA-Schatzmeister sowie zwei von Fall zu Fall vom UEFA-Präsidenten ernannten zusätzlichen Mitgliedern des Exekutivkomitees. Der Dringlichkeitsausschuss ist befugt, zwischen den Sitzungen des Exekutivkomitees über unaufschiebbare Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Exekutivkomitees fallen, einen endgültigen Beschluss zu fassen und diesen umzusetzen.

UEFA-Präsident
Der UEFA-Präsident vertritt die UEFA und leitet die Sitzungen des UEFA-Kongresses sowie des UEFA-Exekutivkomitees. Bei unentschiedenen Abstimmungen hat immer der UEFA-Präsident den Stichentscheid.
Der UEFA-Präsident tauscht sich im Rahmen seiner Pflichterfüllung immer wieder mit dem UEFA-Exekutivkomitee aus. Er wird für vier Jahre von den UEFA-Mitgliedsverbänden im Rahmen des UEFA-Kongresses gewählt.

Rechtspflegeorgane der UEFA
Die Rechtspflegeorgane der UEFA sind die UEFA-Disziplinarinstanzen, d.h. die Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer, der Berufungssenat, die Ethik- und Disziplinarinspektoren sowie die Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK).

Die Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer ist die erste disziplinarische Instanz. Der Berufungssenat ist zuständig bei Berufungen gegen Entscheidungen der Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer, besonders dringliche Fälle können direkt vom Vorsitzenden der Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer geregelt werden. Die Ethik- und Disziplinarinspektoren vertreten die UEFA in Verfahren vor den Disziplinarinstanzen. Sie können disziplinarische Ermittlungen einleiten, Beschwerde gegen Entscheidungen der Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer einlegen und die UEFA unterstützen, sollte eine Partei vor dem Obersten Sportgerichtshof (TAS) Berufung gegen eine Entscheidung des Berufungssenats einlegen. Das UEFA-Exekutivkomitee, der UEFA-Präsident, der UEFA-Generalsekretär oder die UEFA-Disziplinarinstanzen können Ethik- und Disziplinarinspektoren beauftragen, Ermittlungen alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen UEFA- oder Nicht-UEFA-Gremien aufzunehmen.

Bei Streitfällen zwischen der UEFA und Verbänden, Ligen, Vereinen, Spielern und Offiziellen wird das Schiedsgericht des Sports (TAS) mit Sitz im schweizerischen Lausanne eingeschaltet.

Strategischer Beirat für Berufsfußball (SBBF)
Der Strategische Beirat für Berufsfußball der UEFA (SBBF) setzt sich zusammen aus vier UEFA-Vizepräsidenten, welche die Interessen der UEFA-Mitgliedsverbände sowie die allgemeinen Interessen der UEFA als Dachverband des europäischen Fußballs vertreten; vier für ein zweijähriges Mandat gewählten Vertretern der von der UEFA anerkannten European Leagues; vier für ein zweijähriges Mandat gewählten Vertretern der von der UEFA anerkannten Europäischen Klubvereinigung (ECA), welche die an den UEFA-Wettbewerben teilnehmenden Vereine vertritt; und vier für ein zweijähriges Mandat gewählten Vertretern der von der UEFA anerkannten Spielergewerkschaft FIFPro Division Europe, welche die Interessen von Fußballprofis in Europa vertritt.

Kommissionen und Ausschüsse
19 Kommissionen und sechs Expertenausschüsse sind in die Strategiearbeit der UEFA eingebunden und decken das breite Spektrum des europäischen Fußballs ab. Die Kommissionen debattieren über sehr unterschiedliche Themen – von medizinischen Angelegenheiten über Spielertransfers bis hin zum Schiedsrichterwesen; von den Finanzen über die UEFA-Wettbewerbe bis hin zur Übermittlung von Anträgen und Empfehlungen an das UEFA-Exekutivkomitee, das bestimmte seiner Pflichten an die Kommissionen delegieren kann. UEFA-Kommissionen und -Expertenausschüsse haben eine beratende Funktion, es sei denn, das Exekutivkomitee überträgt ihnen Entscheidungsbefugnisse.

Ehrenpräsident und Ehrenmitglieder
Die UEFA kann einer Persönlichkeit, die sich um den europäischen Fußball besonders verdient gemacht hat, auf Antrag des Exekutivkomitees die Ehrenpräsidentschaft oder die Ehrenmitgliedschaft verleihen.

Ehrenpräsidenten können in beratender Funktion am UEFA-Kongress und den Sitzungen des UEFA-Exekutivkomitees teilnehmen. Stimmberechtigt sind sie jedoch nicht. Ehrenmitglieder können in beratender Funktion am UEFA-Kongress teilnehmen, sind dort aber ebenfalls nicht stimmberechtigt.

UEFA-Administration
Die UEFA-Administration befindet sich im Haus des europäischen Fußballs im schweizerischen Nyon. Die Administration erledigt die Geschäfte der UEFA. Der UEFA-Generalsekretär ist für die Organisation, Verwaltung sowie die Führung der UEFA-Administration verantwortlich und wird vom UEFA-Exekutivkomitee ernannt. Der UEFA-Generalsekretär ist von der UEFA angestellt.