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Endspiel der UEFA Champions League 2016 in Mailand

Das UEFA-Exekutivkomitee hat die Austragungsorte der Klubwettbewerbsendspiele 2016 bestimmt, die UEFA Youth League als dauerhaften Wettbewerb verankert und Vorgehensweisen bei Gehirnerschütterungen festgelegt.

Endspiel der UEFA Champions League 2016 in Mailand
Endspiel der UEFA Champions League 2016 in Mailand ©UEFA.com

Das UEFA-Exekutivkomitee hat heute im Haus des europäischen Fußballs in Nyon, Schweiz, getagt und eine Reihe von Entscheidungen getroffen. Unter anderem wurden die Austragungsorte der Klubwettbewerbsendspiele 2016 bestimmt, die UEFA Youth League als dauerhafter Wettbewerb verankert und eine neue Vorgehensweise für den Umgang mit Gehirnerschütterungen festgelegt.

Für die Klubwettbewerbsendspiele 2016 wurden folgende Stadien ausgewählt: das Stadio Giuseppe Meazza in Mailand für das Finale der UEFA Champions League am 28. Mai 2016, der St. Jakob-Park in Basel für das Finale der UEFA Europa League am 18. Mai 2016 sowie das Lerkendal-Stadion in Trondheim für den UEFA-Superpokal am 9. August 2016.

Ferner legte das Exekutivkomitee den Verteilungsschlüssel für aufgrund von Verstößen gegen die Vorschriften des finanziellen Fairplays (FFP) endgültig zurückbehaltene Spielprämien fest. Sämtliche Beträge werden vollständig an andere Vereine weiterverteilt, die an den UEFA-Klubwettbewerben teilgenommen haben, da diese von der Nicht-Einhaltung der FFP-Vorschriften betroffen waren.

80 % der zurückbehaltenen Beträge werden zu gleichen Anteilen an die Vereine ausgeschüttet, die an den Gruppenphasen der UEFA Champions League und UEFA Europa League teilgenommen haben, mit Ausnahme derjenigen Vereine, mit denen Vergleiche abgeschlossen wurden. Die verbleibenden 20 % gehen zu gleichen Anteilen an die Vereine, die in den Qualifikationsphasen der UEFA Champions League und UEFA Europa League ausgeschieden sind, mit Ausnahme derjenigen Klubs, die Vergleiche unterzeichnet haben.

Da die Finanzkontrollkammer für Klubs vor Ende 2014 voraussichtlich keinen endgültigen Entscheid zu vorläufig zurückbehaltenen Beträgen fällen wird, können die oben erwähnten Kriterien für die Spielzeit 2013/14 wie folgt angewandt werden:

  • Summe der zurückbehaltenen Beträge: rund 24 Millionen Euro
  • 80 % für die Vereine der UCL/UEL-Gruppenphase (73) = rund 260 000 Euro pro Verein
  • 20 % für die Vereine der UCL/UEL-Qualifikationsphase (155) = rund 30 000 Euro pro Verein 

Dieser Verteilungsschlüssel wurde zuvor mit der Europäischen Klubvereinigung (ECA) abgesprochen und vereinbart.

Das UEFA-Exekutivkomitee hat seine bedingungslose Ablehnung von Dritteigentümerschaften an Spielern bekräftigt und die FIFA erneut dazu aufgerufen, die für ein Verbot notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Es hat bestätigt, ein Verbot von Dritteigentümerschaften in den UEFA-Wettbewerben zu prüfen, falls die FIFA nicht aktiv wird.

Das UEFA-Exekutivkomitee hat zudem beschlossen, die UEFA Youth League als dauerhaften Wettbewerb zu verankern und im Hinblick auf die Saison 2015/16 ein neues Format einzuführen. Die Zahl der teilnehmenden Mannschaften wird von 32 auf 64 erhöht. Der Champions-League-Qualifikationsweg wird in unverändertem Format beibehalten, und für die nationalen Juniorenmeister wird ein zusätzlicher Qualifikationsweg geschaffen. Hierfür qualifizieren sich die nationalen Juniorenmeister der besten 32 Verbände gemäß UEFA-Koeffizientenrangliste. Diese Mannschaften werden zwei Qualifikationsrunden in Hin- und Rückspiel austragen. Die acht Mannschaften, die sich in diesen beiden Runden durchsetzen, bestreiten anschließend Playoffs in einem Spiel gegen die acht Gruppenzweiten des Champions-League-Qualifikationsweges. Die Sieger dieser Playoff-Partien sind wiederum gemeinsam mit den acht Gruppensiegern des Champions-League-Weges für das Achtelfinale qualifiziert. Danach folgen K.-o.-Runden in jeweils einem Spiel, und die vier Halbfinalisten bestreiten die Endphase („Final Four“).

Das UEFA-Exekutivkomitee hat auch eine neue Vorgehensweise für den Umgang mit Gehirnerschütterungen genehmigt, die mit sofortiger Wirkung für alle UEFA-Wettbewerbe gilt. Besteht der Verdacht auf eine Gehirnerschütterung, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel für maximal drei Minuten und lässt den verletzten Spieler vom Mannschaftsarzt untersuchen. Der Spieler darf nur dann weiterspielen, wenn der Mannschaftsarzt dem Schiedsrichter ausdrücklich bestätigt, dass er dazu in der Lage ist.

Ferner beschloss das UEFA-Exekutivkomitee die Einführung eines Biologischen Sportlerpasses im Hinblick auf die Champions-League-Saison 2015/16. Der Sportlerpass ist ein innovatives, zuverlässiges und rechtlich geprüftes Instrument zur Dopingbekämpfung, das dazu beitragen wird, die Effizienz des UEFA-Antidoping-Programms zu steigern. Durch eine direkte Analyse nicht aufgedeckte Dopingvergehen könnten durch die Veränderung des biologischen Profils des Spielers nachgewiesen werden.

Schließlich wurde das UEFA-Exekutivkomitee über das Treffen zwischen Vertretern der Fußballverbände Russlands (RFS) und der Ukraine (FFU) informiert, das vor der Exekutivkomiteesitzung in Nyon stattfand und bei dem die Situation der Vereine von der Krim besprochen wurde. Es war eine konstruktive und geordnete Diskussion in gegenseitigem Wohlwollen. Es wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die in circa einem Monat Bericht erstatten wird. Es herrscht Optimismus, dass eine Lösung gefunden werden kann, um Fußballspiele auf der Krim in Übereinstimmung mit den Statuten der UEFA und der FIFA auszutragen.

Das UEFA-Exekutivkomitee hat außerdem beschlossen, die Austragung von UEFA-Wettbewerbsspielen in Israel wieder zu erlauben. Damit wurde der Beschluss des UEFA-Dringlichkeitsausschusses vom 16. Juli 2014, der vor dem Hintergrund der damaligen Sicherheitslage getroffen worden war, aufgehoben.

Ebenfalls beschlossen wurde die Verteilung der Solidaritätsbeiträge an Vereine für Spieler, die an den European Qualifiers und der UEFA EURO 2016 teilnehmen. Es wird das gleiche System wie anlässlich der UEFA EURO 2012 angewendet.

Weitere Beschlüsse des UEFA-Exekutivkomitees:

  • Einführung eines Verhaltenskodex zu Integritätsfragen (vgl. Medienmitteilung Nr. 044); und
  • Genehmigung des Reglements der UEFA-Frauen-Europameisterschaft 2015-17.

Das UEFA-Exekutivkomitee wird morgen in Genf die 13 Austragungsstädte der UEFA EURO 2020 bestimmen. Die nächste Sitzung des UEFA-Exekutivkomitees findet am 4./5. Dezember 2014 in Nyon statt.

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